Möchten Sie auch ein Böllerschütze werden?
Dann besuchen Sie uns doch einfach beim nächsten öffentlichen Schießen und sprechen uns darauf an. Die Termin erfahren sie hier.
Zuerst beantragen Sie bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Landratsamt, Gewerbeaufsichtsamt) eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Wenn diese Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, kann bei einem anerkannten Lehrgangsträger an einem Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde teilgenommen werden. Dieser Lehrgang schließt mit einer Prüfung und dazugehörigem Zeugnis vor dem Gewerbeaufsichtsamt ab.
Mit diesem Zeugnis kann man bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (siehe oben) die Erlaubnis nach oder § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen. Die Erlaubnis ist in der Regel für fünf Jahre gültig, dann muss sie rechtzeitig vor Ablauf der fünf Jahre verlängert werden.