Böllerschütze werden?


Möchten Sie auch ein Böllerschütze werden?

Dann besuchen Sie uns doch einfach beim nächsten öffentlichen Schießen und sprechen uns darauf an. Die Termin erfahren sie hier.

Folgene Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Alter mindestens 21 Jahre
    Für Personen zwischen 18 und 21 Jahren sind in besonderen Fällen Ausnahmen möglich
  • Persönliche Eignung
    Körperlich geeignet, kein Alkohol- und Rauschmittelabhängigkeit, keine psychische Erkrankungen usw.
  • Zuverlässigkeit
    Es dürfen keine einschlägigen Vorstrafen bzw. laufenden Ermittlungsverfahren vorliegen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Gilt als Nachweis für die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Wird in Bayern von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ausgestellt.
  • Nachweis der Fachkunde
    Der Nachweis ist durch ein Prüfungszeugnis zu erbringen, das nach der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang ausgestellt wird.

Der Weg zum ersten Böllerschuss:

Zuerst beantragen Sie bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Landratsamt, Gewerbeaufsichtsamt) eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.

 

Wenn diese Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt, kann bei einem anerkannten Lehrgangsträger an einem Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde teilgenommen werden. Dieser Lehrgang schließt mit einer Prüfung und dazugehörigem Zeugnis vor dem Gewerbeaufsichtsamt ab.

 

Mit diesem Zeugnis kann man bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (siehe oben) die Erlaubnis nach oder § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) beantragen. Die Erlaubnis ist in der Regel für fünf Jahre gültig, dann muss sie rechtzeitig vor Ablauf der fünf Jahre verlängert werden.